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Ich weiß nicht wie die Anwälte gearbeitet haben, denn laut dem Urteil des EUGH in 2012 dürfen Flüchtlinge der Ahmadiyya Gemeinde aus Pakistan nicht abgeschoben werden solange sich die gesetzliche Lage in Pakistan nicht ändert. "Der Gerichtshof entschied, bei der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus spiele es keine Rolle, ob die Betroffenen ihren Glauben öffentlich oder im Privaten ausüben wollen. ...Wer wegen der Ausübung seiner Religion verfolgt werde, habe Anspruch auf Asyl in der EU"

Quelle: www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-09/eugh-asyl-ahmadiyya

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