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Grundbetrag der Hinterbliebenenrente schützen

der aktuelle Rentenwert für die Anrechnung beträgt derzeit 872,52 €. Eine Witwenrente unter diesem Wert sollte mit einen "Anrechnungsverbot" belegt werden. Folglich könnte der Hinzuverdienst nach Kürzung von 40% noch 1.454 € brutto betragen. Zusätzlich müssten diese Renten aufgestockt werden oder zumindest eine Erziehungsrente auch für verwitwete Elternteile möglich sein. Familien mit niedrigen Erwerbseinkommen bzw. Rentenansprüchen haben momentan oder wie immer das Nachsehen, was sich durch Armut, übermäßige Schufterei oder sogar durch Vernachlässigung der Kinder (Zeitmangel) auswirkt.

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