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EU-Recht

Es kann nicht darum gehen, Deutschland isoliert zu sehen. Die steuerliche Belastung aller gewerblich tätigen Firmen sollte innerhalb der EU gleich veranlagt werden. Die Steuereinnahmen müssten anteilig in die Länder fließen, in denen die Umsätze bzw. Gewinne erzielt wurden. Steueroasen innerhalb der EU gehören abgeschafft und einheitliche Veranlagungs- und Steuersätze auch für Internethändler und -dienstleister (einschl. Softwareanbieter) sollten EU-weit beschlossen werden. Hierfür müsste sich die Bundesregierung intensiv einsetzen.

Quelle:

4.8

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