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Grundgesetz Deutschland

Artikel 4 GG (Die Grundrechte) --- (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich --- Artikel 5 GG (Die Grundrechte) (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. --- Ich hasse es zu kopieren, aber ich würde noch etliche weitere Punkte finden

Quelle: <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html" rel="nofollow">www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html</a>

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