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Millionenschaden infolge Versorgungsumlage

Die bislang benannten Kosten des Abwahlverfahrens sind nicht vollständig. Zusätzlich zu den bis 2024 anfallenden Ruhestandsgeldern muss das Amt Brieskow-Finkenheerd gemäß § 32 Abs. 2 b) der Satzung des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg - Versorgungskasse - die Versorgungsaufwendungen eines abberufenen Beamten bezahlen. Diese werden nicht aus der regulären Umlage gedeckt. Folge ist, dass für jedes Jahr vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (! - das ist das 67. Lebensjahr) im Rahmen einer Einmalzahlung die Versorgung zu bezahlen ist. Die Haushaltsplanung 2021 wird ein Desaster!

Quelle: Satzung des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg - Versorgungskasse - (Stand: Februar 2014), anzufordern beim Kommunalen Versorgungsverband mit Sitz in Gransee

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