Mit der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des Bundes am 01.03.2006 wurde die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamten auf 41 Stunden pro Woche angehoben und liegt damit zwei Stunden über der Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten. In der Gesetzesbegründung wurde die Verlängerung der Arbeitszeit ohne adäquate Anpassung der Besoldung, mit der angespannten Lage des Bundeshaushalts gerechtfertigt. Diese Situation ist zwischenzeitlich, vor dem Hintergrund von vollen Kassen und Steuermehreinnahmen für den Bund in Rekordhöhe, nicht mehr hinnehmbar.
Source: Kirstin Löhn
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