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Gefahrenabwehr individuelles Risiko

Die verwendete Rechtsvorschrift als Grundlage für die Einreisesperre rechtfertigt das Verbot aus Gründen der Gefahrenabwehr. Ich halte dagegen: es gibt keine relevante Gefahr, wenn ein Au Pair vor der Abreise einen negativen Test mitbringt - sich vorschriftsgemäß in Quarantaine begibt und dabei die Absonderungsgebote einhält. Es ist letztendlich egal ob ein Au Pair aus München, Mailand oder Miami kommt - Risikogebiete geben Infektionsrisiken wieder - sagen aber nichts über das individuelle Risiko für eine Person aus. Hier kann getrost angenommen werden, das die Gasteltern sich Gedanken machen.

Quelle: Keine Quelle - aber eine interessante Beobachtung: auf den Seiten der Bundespolizei und des BMI wird NICHT MEHR Au Pair als grundsätzlich kein triftiger Einreisegrund genannt - es kommt halt immer auf den Einzelfall an - Wenn beide Elternteile wichtige "unabkömmliche" Funktionsträger sind z.B. ...

4.4

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