Persekptivlosigkeit kein Grund für politisches Asyl(Fakt)
zum Thema politisches Asyl http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html : Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht. Ausnahmen gelten, wenn die nichtstaatliche Verfolgung dem Staat zuzurechnen ist oder der nichtstaatliche Verfolger selbst an die Stelle des Staates getreten ist (quasistaatliche Verfolgung). Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen. Fakten VS. Meinung Ende der " Diskussion"...
Quelle: www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html