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Zustzbeleuchtung

Es gibt doch genügend Beispiele das sich Hersteller selbst nicht an die Beleuchtungsvorschriften halten und trotzdem Ihre Fahrzeuge "zugelassen"bekommen und in diesem Zustand sogar noch "VERKAUFEN". 3 Beispiele: 1. Kabinenbeleuchtung bei Daimler Benz für Nachtfahrten. (nach STVO verboten) Bei Daimler Benz ab WERK eingebaut und wird mit dem Slogan beworben: Augenschonende Nachtfahrtbeleuchtung !! 2. Beleuchtetes Markenzeichen (Mercedes Stern) bei Daimler Benz. Auch das nach STVO verboten wird aber WERK bei DB eingebaut

Quelle:

2.7

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