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Die Argumentation der Verwaltung, man könne ja "Ausnahmegenehmigungen" beantragen, ist wirklich bösartig, um nicht zu sagen (ich bin kein Jurist) missbräuchliche Rechtsanwendung. Die Verknüpfung einer "Ausnahmegenehmigung" mit einem legalen Steg ist so im Brandenburger Wassergesetz nicht vorgesehen. Zumal sich die Verwaltung ja bereits darauf festgelegt hat, das alle vorhandenen Steganlagen und Uferbefestigungen sowieso illegal seien. Eine "Ausnahmegenehmigung" dürfte somit wohl kaum zu erlangen seien.

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