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Schauen Sie Wikipedia das Thema "Geschlossene Ortschaft " an. Dort ist die Rechtsgrundlage für das Aufstellen von Ortsschildern. Rechtsgrundlage findet sich in der STVO, Erklärungen dazu in der VWV - STVO. Zudem frage ich mich, ob die Lärmaktionspläne -wie rechtlich vorgeschrieben- alle fünf Jahre aktualisiert wurden bzw. unter entsprechender Bürgerbeteiligung erstellt wurden. Wären diese Lärmaktionspläne korrekt fortgeschrieben worden, hätte das mit den Ortsschildern entdeckt werden müssen. Auch müssten dauerhaft bestimmte Lärmrichtwerte überschritten. Bürgereinsichtsrecht nach LIF Gesetz

Quelle: Infos über Lärmaktionsplan auf Internetseite Verkehrsministerium BW sowie STVO und VWV STVO

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