Diskriminierungsverbot
Natürlich dürfen sich diese wie andere freigesetzte Arbeitskräfte um Stellen im Öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft bewerben. Eine Bevorzugung oder Benachteiligung wäre ein Verstoß gegen das gesetzlich vorgegebene Diskriminierungsverbot. Qualifikation und Leistung sollte alleinig entscheiden.
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