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Benachteiligung von LPG ggü. CNG nicht gerechtfertigt!

CNG und LPG liegen in ihrer Umweltbilanz in der Well-to-Wheel-Betrachtung in etwa gleichauf. Die bereits unter Minister Trittin versuchte Benachteiligung von LPG ggü. CNG wurde mit der aktuell gültigen Regelung kassiert, weil die Benachteiligung nicht zu rechtfertigen war. LPG verfügt über das deutlich bessere Tankstellennetz (6615 zu 881), die nachträgliche Umrüstung ist unkomplizierter, preiswerter, entgegen anderslautender Behauptung sicher und auch in den Nachbarländern verbreitet. Es fällt bei der Öl- u. Gasförderung als auch in der Raffiniere an, muss nicht erst produziert werden.

Izvor: Evaluierung alternativer PKW-Antriebssysteme, CNG-, LPG- u. Bezninbetriebene Pkw im Vergleich, Forchunsstelle für Energiewirtschaft e.V., Endbericht Januar 2004; www.gas-tankstellen.de/menu.php?language=de_DE

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