Die Öffnung sollte *nicht* an eine Testpflicht geknüpft werden. Eine hohe Anzahl an Tests treibt wegen der Fehlerquote die Inzidenzen künstlich in die Höhe. Der neue § 28b IfschG, der am 21.4.2021 beschlossen werden soll, knüpft automatisch umfangreiche Verbote an eine Inzidenz von 100. Das ist gefährlich.