Baumschutzgesetz
Das Wiener Baumschutzgesetz sieht Ersatzpflanzungen für jeden gefällten Baum ab einer gewissen Größe vor. Die Bäume gehen also nicht 'verloren'. Man muss nur sicher gehen, dass Sie in unmittelbarer Nähe gepflanzt werden können.
Quelle: Baumschutzgesetz