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Gehölz-, Biotop- und Artenschutz bilden eine Einheit!

Die Bürger benötigen Rechtssicherheit bezüglich der Beachtung des Biotop- und Artenschutzes beim Fällen von Bäumen und der Beseitigung von Großsträuchern. Das Erkennen von gesetzlich geschützten Biotopen (z. B. Streuobstwiesen) bzw. von Lebensstätten der europäisch und bundesrechtlich geschützten Tierarten (z. B. Eremit) bedarf der fachlichen Mitwirkung der zuständigen UNB bzw. Umweltämter. Die Entscheidung der sächsischen FDP und CDU zur faktischen Aussetzung des Gehölzschutzes hat die Bürger in eine rechtliche Grauzone geführt - diese Situation muss m. E. beendet werden!

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