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EU-Ebene

2- nicht ausreichend für die Einführung der Sommerzeit war." - "Da innerhalb der Europäischen Gemeinschaft eine Harmonisierung der Zeiträume ab 1980 angestrebt war, wurde von der Ermächtigung zur Einführung der Sommerzeit Gebrauch gemacht." Dabei geht es um die "Umsetzung der Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit (ABI.EG Nr. L 31 S.21)". -> 3

Quelle: Aus einer Ablehnung vom Petitionsausschutz des BT

3.3

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