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Singverbot in allen Einrichtungen der KV Ergoldsbach

Betreten darf Frau Ebner und ihre Chöre die Kirche und die Einrichtungen noch welche unter der Obhut der KV Ergoldsbach stehen. Dort singen darf Frau Ebner und der Chor unter ihrer Leitung jedoch nicht mehr. Für Taufen, Hochzeiten und Bestattungen müssen sich die Eltern, Brautpaare und Trauernden eine andere Pfarrei suchen. Den Gemeindemitgliedern wird hier ein großes Stück Entscheidungsfreiheit genommen!

Quelle:

3.8

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