GG Art. 5 Meinungsfreiheit
Artikel 5 Grundgesetz (1) JEDER hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild FREI zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Das Grundgesetzt gilt für JEDEN Deutschen, also auch für Herrn Sarrazin. Herr Sarrazin hat ein PRIVATES Buch geschrieben, nicht das Parteiprogramm der SPD.
Quelle: