Unangemessenen Inhalt melden Das ist eigentlich ein Contra-Argument Nach dem Kinderbetreuungsurteil von 1998 hat der Staat die Pflicht, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form nachteilslos zu ermöglichen und zu fördern ( BVerfG 99,216-2 BvR 1057 /91 u.a. ) Quelle: 4.7