Contra

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Regelstudienzeit auch mit einem Semester mehr möglich

Man fällt nicht zwangsweise aus seiner Regelstudienzeit raus, wenn man ein Auslandssemester gemacht hat. Wenn die Uni nicht sicher stellen kann, dass man seine 30 ECTS aus dem Ausland nicht angerechnet bekommt, dann kann sie eine Bestätigung ausstellen, dass man immer noch in der Regelstudienzeit studiert, auch wenn man nun ein Semester mehr benötigt als in der Prüfungsordnung vorgesehen (man kann ja nichts dafür ;) ) Und daher sollte man dann auch keine Probleme mit dem Bafög bekommen.

Quelle:

1.3

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