Kompetenz
Das heißt, wenn der RTW ersteintreffendes Rettungsmittel ist, sollte der RA, nach den Basismaßnahmen, natürlich auch eine medikamentöse Intervention bedenken und dann bei Eintreffen des NA mit diesem zusammen fortfahren.Es kann nämlich nicht sein, dass Notfallpatienten eine durch den Rettungsassistenten beherrschte Maßnahme verwehrt bekommen, weil dies nicht zu seinen Kompetenzen gehört! Im schlimmsten Fall ist dies nämlich (meiner Meinung nach) unterlassene Hilfeleistung des Rettungsassistenten
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