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Weltanschauungsneutrale Bildung

Bildung muss weitestgehend weltanschauungsneutral werden und bleiben, und diese Eigenschaft kann nur der Staat wahren. Den Bildungsauftrag darf der Staat weder den Kirchen, noch sonstigen Weltanschauungsgemeinschaften übertragen, die parawissenschaftliche und paranormale Weltanschauungen vertreten, da den Kindern und Jugendlichen dort unbewiesene, rein hypothetische Glaubensinhalte vermittelt werden, die einer vernünftigen Betrachtung nicht standhalten. Solche Weltanschauungen können und dürfen Eltern ihren Kindern zuhause vermitteln, das steht außer Frage.

Quelle:

2.3

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