Bürgerrechte

Kleinerer Bundestag mit Wahlrechtsreform

Petition richtet sich an
Bundestag
4.420 Unterstützende 4.415 in Deutschland

Dialog abgeschlossen

4.420 Unterstützende 4.415 in Deutschland

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Gelegenheit macht Diebe

Wo sind wir hingekommen, oder sollte es besser heißen: verkommen? Es ist ja nicht nur die Anzahl der Abgeordneten, sondern auch deren Einstellung. Wieviel Protest regt sich denn innerhalb des Bundestages noch gegen die Selbstermächtigung und -bevorteilung? Eine Praxis, die sich seit dem Beschluss in 2016 aus meiner Sicht noch stärker in Richtung "Self service is ok" entwickelt hat.

Quelle: www.spreezeitung.de/34242/automatische-diaetenerhoehung-fuer-abgeordnete-ist-unfair-und-abgehoben/

2.5

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Wahlkreis-Beispiel: Erststimmen-Ergebnis: Kandidat A = 60 Stimmen, B = 30 St., C = 25 St., Sonstige = 35 St. (damit ist Kandidat A im Wahlkreis gewählt) Zweitstimmen-Ergebnis: Liste A = 65 St., B = 30 St., C = 30 St., Sonstige = 25 St. (damit Wähler kein doppeltes Stimmgewicht erhalten, dürfen Zweitstimmen auf Stimmzetteln nicht gewertet werden, die mit Erststimme Kandidat A gewählt haben. Damit entfallen 60 Zweitstimmen, z.B. für Liste A = 54 St., B = 3 St., C = 1 St., Sonstige = 2 St. Es verbleiben für mögliche Listenmandate der Liste A = 11 St., B = 27 St., C = 29 St., Sonstige = 23 St.

Quelle:

2.1

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Vielleicht wäre es noch besser, auf Direktmandate ganz zu verzichten, denn dann gibt es das Problem mit Überhangmandaten nicht mehr. Reine Verhältniswahl und da müssen es dann sicherlich auch nicht 598 Mandate sein. Die Hälfte würde ebenfalls ausreichen, dann sind die Wahlkreise halt doppelt so groß.

Quelle:

3.5

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Das Ziel ist ehrenhaft, aber das Mittel ist untauglich. Das Streichen von Zweitstimmen wird nicht dazu führen, dass es weniger Überhangmandate gibt, sondern eher zum Gegenteil. Überhangmandate entstehen dadurch, dass eine Partei im Verhältnis zu ihren gewonnen Direktmandaten "zu wenig" Zweitstimmen hat. Durch Nichtberücksichtigen von Zweitstimmen wird das nicht behoben, sondern verstärkt.

Quelle:

3.4

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Gegenvorschlag

Die Idee ist löblich aber sie bringt in der Form voraussichtlich mehr und nicht weniger Überhangmandate. Stattdessen könnte man die beiden Stimmen entkoppeln. 299 Plätze nach Erststimme und 299 Plätze nach Zweitstimme vergeben. Damit gibt es 0 Überhangmandate und eine Verteilung nach Erst- und Zweitstimme und nicht nur nach Zweitstimme.

Quelle:

3.2

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Kann sehr unfair enden

Was ist wenn viele, die mit der Erststimme den Gewinerkanditaten gewählt haben mit der Zweitstimme eine andere Partei wählen? Extrembeispiel: Erststimmen: Kandidat von Partei A: 60%, B: 40%. Zweitstimmen: Partei A: 40%, B: 60%. Wobei alle 60%, die Kandidat A wählen mit der Zweitstimme B wählen und die anderen 40% umgekehrt. Dann würden sämtliche Stimmen für B verfallen und A bekommt alle Sitze, obwohl B bei den Zweitstimmen "gewonnen" hat. Das ist nicht fair! (Gilt auch für weniger extreme Beispiele mit entsprechen weniger extremen Ergebnissen)

Quelle:

2.9

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Zweitstimmen

Dieser Antrag ist abzulehnen. Denn der Sinn der Zweitstimmen ist es ja, dass das zahlenmäßige Verhältnis der Parteien im Bundestag etwa dem der abstimmenden Bevölkerung entspricht. Daher ist es eminent wichtig, dass jede Zweitstimme zählt. Eine Möglichkeit, den Bundestag auf 598 Abgeordnete zu begrenzen, könnte darin bestehen, die Überhangmandate abzuschaffen. Das hieße aber, dass in "schlechten" Wahlkreisen nicht der/die Kandidat:mit den meisten Stimmen, sondern mit den zweimeisten Stimmen gewinnt.

Quelle:

2.5

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Wie bereits erwähnt, wird die Situation mit den Überhangmandaten dadurch eher noch verstärkt. Ein alternatives Verfahren, das genau deine Intention aufgreift und auch von der Vorgehensrichtung her ähnlich ist, wäre, wenn man noch ein drittes Kreuzchen setzen könnte, ob man seine Erststimme auch dann noch gewertet haben will, wenn der Kandidat ein Überhangmandat bekleidet.

Quelle:

2.5

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Drei Anliegen sind in Einklang zu bringen: 1. der Bundestag soll nicht zu groß werden. 2. Der Bundestag soll im Verhältnis der abgegebenen Zweitstimmen zusammengesetzt werden. 3. Am Prinzip der Wahlkreisabgeordneten soll festgehalten werden. Dies erreicht man meiner Ansicht nach am Besten, indem je 4 Wahlkreise zusammengelegt werden und dann nicht einen, sondern eben 4 Wahlkreisabgeordnete stellen. Die kämen dann nicht alle aus einer Partei und es gäbe keine Überhangmandate mehr.

Quelle: Gregor von Rosen

1.7

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Ich sehe bei dieser Herangehensweise ein operatives Problem - es müssen alle Wahlzettel doppelt ausgezählt werden. Erst nachdem alle Wahlzettel ausgezählt wurden steht schließlich fest, welche Direktkandidaten mit den Erststimmen gewonnen haben und dann kann erst die Zweitstimme ausgezählt werden.

Quelle:

1.7

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Ich verstehe die ganze Diskussion nicht, weil es total einfach sein könnte, wie folgt : - Je Wahlkreis wird ein Direktkandidat gewählt - Die Zweitstimmen werden bundesweit gezählt und nach der Stimmverteilung auf 299 Listen-Plätze, entsprechend dem Stimmenanteil, gerechnet. Dann kann man sich sogar die 5%-Hürde sparen.

Quelle:

1.3

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