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Wie kann es möglich sein, dass das Land Hessen solche Industrieanlagen mit einem Abstand von 40 m zur thüringer Landesgrenze zulassen würde und dabei vom Regierungspräsidium Kassel auf thüringer Gegebenheiten (Erlass zum Naturmonument "Grünes Band"; Regelung zum Denkmal mit weitreichender Raumwirkung (Hanstein)) KEINE RÜCKSICHT genommen werden kann, weil ja diese Gesetze nur auf der thüringische Seite gelten würden!

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