Das Kopftuch ist nur das äußere Symbol einer grundgesetzwidrigen und frauenverachtenden Haltung: Hijab ist ein Regelwerk, das Frauen systematisch ausgrenzt, sexualisiert und unsichtbar macht. Es darf nicht zugelassen werden, dass mit dieser Haltung bereits religionsunmündige Kinder markiert werden. Hier ist das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft aus Art 6 Abs 2 Satz 2 GG gefordert.
Quelle: