Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Wahlfreiheit bleibt erhalten

Die Wahlfreiheit bei Thema Internet und Telefonie wird von der DAIG nicht eingeschränkt. Jeder Mieter hat die Wahl mit jedem Anbieter einen Telefon/Internetvertrag abzuschließen. Es gibt lediglich die Einschränkung, dass Unity nicht mehr gewählt werden kann. Jeder Eigentümer kann frei entscheiden, welchen TV-Versorger er in sein Haus "lässt". Telekom bietet DSL-Produkte zu Sonderkonditionen an und über congstar gibt es ein Unitymedia-Alternativprodukt.

Quelle:

3.3

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