Wohnen

Digitaler Notarvertrag für Immobilienkäufe jetzt!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
6.970 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

6.970 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Modernisierung

Gestützt durch digitale Instrumente kann ein Notar seiner Rolle beim Immobilienkauf ebenso gerecht werden wie bei Anwesenheit aller Beteiligten. Und wer das nicht möchte, kann ja immer noch den Termin vor Ort machen - ebenso wie ich ein Konto online oder in der Filiale eröffnen kann.

Quelle:

3.7

2 Gegenargumente
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Digitalisierung

In Deutschland gleicht der Kauf einer Immobilie noch immer dem Prozess eines Staatsaktes. Die Digitalisierung dieses Prozesses, welche auch den online Abschluss einer Baufinanzierung einschließt, wird nicht nur den betroffenen Menschen helfen schneller & einfacher ihr neues Zuhause zu erstehen, sie wird der gesamten Branche neuen innovativen Wind bringen.

Quelle:

2.5

1 Gegenargument
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Kostenersparnis

Die Digitalisierung sollte hier auch zu einer Senkung der Kosten führen. Fakt ist die Nebenkosten des Erwerbs sind in Deutschland zu hoch. Aktuell leider erlebte Praxis: Man bezahlt viel Geld nur damit ein Vertragstext heruntergeleiert wird. Als Wahloption einhergehend mit einer Kostenersparnis für den Erwerber bietet sich hier die Möglichkeit mehr Menschen den Erwerb von Eigentum zu ermöglichen.

Quelle:

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Vieles ist bereits heute möglich - kein Vertrag muss nicht geschlossen werden.

Corona wird hier leider als Vorwand genommen. Wer deshalb den Weg zum Notar scheut oder nicht gehen darf wegen Quarantäne, kann dennoch den Vertrag schließen: Beurkundung beim Notar durch einen (vollmachtlosen) Vertreter. Der Vertretene kann dabei per Video zugeschaltet sein und Fragen stellen. Er genehmigt Vertrag dann nachträglich mit schneller beglaubigter Unterschrift. Notfalls kommt der Notar dafür nach Hause. Im Regelfall ist die persönliche Anwesenheit aller aber viel sinnvoller für Erläuterung, Anpassung und Beurkundung des Vertrages. Dr. Jens Jeep, Notar in Hamburg

Quelle:

2.8

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Praktizierter Verbraucherschutz

:: Das Beurkundungmsgesetz sagt, der Notar soll bei der VERHANDLUNG den Willen der Parteien ergründen. Wie macht er das digital? Die derzeitige Krise ist kein Grund jetzt nach einer digitalen Variante zu rufen und damit den Verbraucherschutz auszuhöhlen. Denn das deutsche Beurkundungsrecht für Immobilienerwerb IST praktizierter Verbraucherschutz. Daran ohne Not rumzubasteln ist fahrlässig. Und der Makler, der in dieser schwierigen Zeit keine substanzielle Notarbeurkundung hinbekommt sollte sich fragen, was bei ihm falsch läuft.

Quelle: www.facebook.com/groups/Maklerdiskussion/

2.5

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Eigentumsrechte sind Grundrechte

Notarielle Verträge sind Verträge mit hohem Wert für beide Seiten. Es geht schließlich um ein hohes Gut dabei, das sogar im Grundgesetz verankert ist: Das Recht auf Eigentum an einer Sache. Diese hohe Recht durch Digitalisierung auf Dauer zu schwächen zu wollen unter dem Deckmantel von Corona ist mehr als skandalös! Und daneben noch die RFID Technik vorantreiben wollen.

Quelle:

2.5

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Vertrauen

Ein Grundstückskaufvertrag könnte man digital regeln, nur, mir fehlt, das aufgebaute Vertrauen beider beteiligten Parteien findet keinen schönen Abschluss. Der Notartermin ist für mich als Makler die Anerkennung einer erfolgreichen Vermittlung bei dem alle Beteiligten beim Notar persönlich zusammen kommen, die letzten Fragen beantwortet und Erklärungen z.B. zum Vertrag, abgegeben werden, den Vertrag genehmigen und eigenhändig unterschreiben. Die Wichtigkeit dieses persönlichen Verfahrens halte ich für unerlässlich.

Quelle:

2.4

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Ohne konkrete Anschauung meines Gegenübers und ohne den Vertrauensbeweis, mit mir zum Notar zu gehen, werde ich keine Immobilie mehr kaufen oder verkaufen. Das Prozedere des persönlichen Zusammenkommens Beisammensitzens dürfen so schwerwiegende Geschäfte nicht gemacht werden.

Quelle:

1.8

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