Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Täuschung

Die Textstelle "Sofern zudem noch die Unbedenklichkeit dieses Produktes nach 2004/108/EG - geregelt im EMVBG - bescheinigt ist, ..." aus der Begründung ist ein manipulatives Täuschungsmanöver durch Unterlassung von wichtigen Informationen! Die EU-Zulassung nach dieser Richtlinie besagt lediglich, dass die E-Zigarette keine elektromagnetischen Störungen verursacht. Sie steht in keinem Zusammenhang mit den womöglich gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/emvbg/__1.html

2.6

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