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Verantwortung? Dann auch im Strafrecht

Wer wählt, muß mündig sein. Leider sind viele Kinder in dem Alter noch in der Schule, werden doch beeinflußt und haben keine Erfahrungen im Leben gesammelt. Wer also fordert, das Wahlalter auf 16 Jahre wegen der Reife der Neuwähler abzusenken, der muß analog dazu auch das Jugendstrafrechtsalter um zwei Jahre herabsetzen. Wenn also die Reife zu Wahl schon mit 16 erreicht ist, impliziert das ausreichendes Einsicht- und Verantwortungsfähigkeit, so daß mit selben Alter die volle Straffähigkeit gegeben ist.

kilde:

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Motsi

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