Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Die staatlichen Finanzhilfen dienen NICHT der Vermögensbildung!

Bevor über geforderte staatliche Unterstützung entschieden wird, darf der Staat und Steuerzahler sicher erwarten, dass auch diese Leistungsempfänger zunächst Auskünfte über ihre Einnahmen (Elternbeiträge) und eigene Eigenleistungen/Vermögen geben! Staatliche Unterstützung gibt es nur für Bedürftige! (siehe BVerwG). Ist das geschehen? Oder wurden/werden diese Daten - wie in Berlin - verweigert?* Berliner Zeitung am 12.5.2017. Gibt es auch in Niedersachsen die - unbeachtete - Regel, dass Geschwister-Rabatte nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit und auf Antrag gewährt werden?

Quelle: www.jurion.de/urteile/bverwg/1967-09-22/vii-c-7166/ Rn. 18,19,20. 12.5.2017 BZ Privatschulen verweigern Angaben BerlinerZeitung268861 70 , Drs. 18-10783: joschka-langenbrinck.de/wp-content/uploads/sites/4/2017/04/S18-10783.pdf

2.9

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