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Schüler in anderen Schulen zulässig

Wenn der Betrieb von Kitas und Schulen stattfinden darf, und sei es auch nur im Rahmen von Notbetreuung, so sind dort die Abstände auf jeden Fall geringer als beim Reitunterricht an der frischen Luft oder in einer riesigen luftigen Reithalle (im Vergleich zum Klassenzimmer). Mit einer gleichzeitigen Maskenpflicht für die Reitschüler wäre man dann doch bestimmt auf der ganz sicheren Seite.

Quelle:

3.3

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