Ende der politischen Selbstbedienung - Grundrechte statt Corona-Notstand!

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Text der Petition

Ende der politischen Selbstbedienung - Grundrechte statt Corona-Notstand!

I. Keine Form von "Notstandsgesetzgebung"! => Der Bundestag hebe die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" umgehend auf

II. Keine weitreichenden "Notstandsbefugnisse" für Politiker! => Der Bundestag revidiere sowohl das "Erste ...." als auch das "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" vollständig Die umgehende, vollständige Wiederherstellung des rechtlichen Standes vor der Krise muss Ziel der politischen Bemühungen sein. Solange dies nicht geschehen ist, muss sofort beschlossen werden, dass auf der Basis von §§ 5 ff. IfSG getroffene Entscheidungen jederzeit vom jeweiligen Parlament wieder aufgehoben werden können.

III. Wirklich unabhängige Experten sollen erarbeiten, - ob wir noch eine Krise haben, - ob und war für eine Krise wir überhaupt hatten und - wie es für die gesamte Gesellschaft besser weitergehen kann. Deren Arbeit soll öffentlich sein und für Parlament und Regierung maßgeblich sein. => Ein Expertenrat aus unabhängigen Wissenschaftlern als Gremium neben/statt dem RKI ist unverzüglich einzusetzen. Dieser soll => eine Nutzen-Risko-Analyse aller (!) Folgen => einen Plan für sinnvollen Schutz von Risikogruppen erstellen, veröffentlichen und zu einer umgehenden Aufhebung aller im Zuge der Pandemie getroffenen einschränkenden Verordnungen und sonstigen Regelungen beitragen.

IV. Das Regierungshandeln muss sofort kritisch und unabhängig überprüft werden! => Ein politisch unabhängiges Untersuchungskomitee ist sofort einzusetzen, das aus von Pharmaindustrie und Politik unabhängigen, kritischen Wissenschaftler und fachkompetenten Personen besteht. Dieses soll alles Regierungshandeln, das in Verbindung mit der Feststellung der epidemischen Lage zu sehen ist, untersuchen und bewerten.

V. Keine wie auch immer indirekt geartete Form von Impfzwang oder Impfnötigung! => Jegliche Rechtssetzung hat direkte oder indirekte Formen von Impfzwang oder Impf-Nötigung durch z.B. drohende Ausschlüsse von der Teilhabe oder Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten oder Ähnliches zu unterlassen.


Die vom Bundestag festgestellte "epidemischen Lage" in Verbindung mit dem neuen (Infektionsschutzgesetz) IfSG §5 ermächtigt insbesondere den Gesundheitsminister und die Länder, Verordnungen „wie Geldscheine“ zu drucken. Die Summe der teils sachlich widersinnigen und widersprüchlichen Corona-Maßnahmen Land auf, Land ab, haben das Land in eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Katastrophe geführt. Gleichzeitig wurde die Existenz einer Pandemie wissenschaftlich fundiert vielfach in Frage gestellt. Die Feststellung der epidemischen Lage fußt zudem auf nicht geklärten Voraussetzungen. Bei der Darlegung der Beschlussvorlagen im Bundestag handelt es sich um politische Meinungen, die auf inzwischen dringlich zu überprüfenden Sachverhalten beruhen. Das RKI hat lediglich Überlegungen zum Vorliegen einer Epidemie angestellt. Folgen und Nebenfolgen der Maßnahmen wurden zu keinem Zeitpunkt untersucht. Die e-Mail-Antwort des Gemeinsamen Krisenstabs des BMI/BMG an die Ökologisch-Demokratische Partei Hessen, aus der hervorgeht, dass keine entsprechenden Analysen vorliegen. Nur Hr. Kohn vom Krisenmanagement des Bundesministeriums des Innern hat das Bestehen der Pandemie wissenschaftlich untersuchen lassen und die Nebenfolgen der Maßnahmen in ihrer Auswirkung auf die Gesellschaft als Ganze wissenschaftlich in den Blick genommen. Desweiteren gibt es im Gesetz keine Kriterien, wonach eine Feststellung der „epidemischen Lage…..“ zu treffen wäre. Diese kann offenbar recht willkürlich festgesetzt werden. Damit wurden mit diesem undurchsichtigen Gesetz folgenschweren Entscheidungen für alle Bürger der BDR ermöglicht, die weit in die Zukunft hineinreichen. Seehofer (CSU) äußert, dass es Absicht ist, Gesetze so kompliziert zu machen, dass das die Bevölkerung nicht gut versteht, was da eigentlich drin steht. Ein derartige politische Selbstauffassung finden wir total inakzeptabel. https://youtu.be/-12d_7ixqXU Da im Gesetz zugleich jedwede bestimmbare Kriterien dafür fehlen, wann eine Aufhebung wieder erforderlich ist.

Aufgrund dieses Gesetzes und der nicht nur möglichen sondern in den letzten Monaten erlebten Folgen soll das Gesetz entsprechend geändert werden (Punkt 2). Übergangsweise ist sofort die Wiedereinsetzung der Rechte des Parlamentes herzustellen, die mit einem derartigen Zusatzbeschluss übergangsweise notdürftig gewährleistet ist.

Der dritte Punkt begründet sich darin, dass diese notwendigen Analysen noch nicht existeren und die Basis aller fundierten und gesellschaftlich tragfähigen Entscheidungen darstellen und daher dringend erstellt werden müssen. Er ergibt sich also als konstruktive Lösung für die politische, gesamtgesellschaftliche und wirtschaftliche Fundamentalkrise. Er ermöglicht es, einen Weg aus der Krise zu finden.

Der vierte Punkt ergibt sich aus Vorgehen der Bundesregierung bzw. des Bundestages, das durch unterschiedlichste Institutionen und Wissenschaftler bereits zahlreich fundiert kritisiert wurde. Er ist notwendig, damit das Handeln der politischen Entscheidungsträger bewertbar wird.

Die Grundrechte sind unveräußerlich. Ihre Unantastbarkeit darf auch nicht im Wege der Erklärung einer Pandemie unterlaufen werden. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit beinhaltet das Recht auf Ansteckung und Entscheidungsfreiheit bei Impfungen und sonstigen medizinischen oder biotechnischen Eingriffen. Mit einer Impf-Nötigung würden Grundrechte als Option herabgewertet. Nur wer geimpft oder zufällig mit Antikörpern versehen ist, soll arbeiten oder reisen dürfen? Nein, die Unantastbarkeit der Grundrechte muss in jedem Fall gewährleistet bleiben.

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