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Die falsche Verdächtigung -Ein Vertuschungsmanöver?

1995 versuchte der Kreis Segeberg ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Frau Dr. Herbst wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Tierseuchengesetz einzuleiten. Nachdem dem Kreis Segeberg anwaltlich nahegelegt wurde zu überprüfen, inwiefern die anderen Bediensteten des Veterinäramtes ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen sind und dem Landrat die Erstattung einer Strafanzeige wegen wissentlich falscher Verdächtigung angedroht wurde, erfolgte eine Verfahrenseinstellung seitens der Veterinärbehörde.

Quelle: Anwaltlicher Schriftverkehr

2.5

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