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Grundgesetz

Lehrkräfte und insbesondere Schulleiter/innen müssen an diesen staatlichen katholischen Schulen katholisch sein! Nicht-katholische Bewerber werden zurückgewiesen! Man definiert die Religionszugehörigkeit als Aspekt der Eignung und stellt sie so über die fachliche Qualifikation. Das ist nicht im Sinne von Kindern und Eltern, die i.d.R. Wert auf fachliche Eignung legen. Diese Vorgehensweise verstößt gegen unser Grundgesetz. Es gewährt gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern unabhängig von der Religion. Die NRW-Schulgesetze müssen dringend grundgesetzkonform geändert werden!!!

Quelle: Verstoß gegen das Grundgesetz in NRW

3.3

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