an Hilflosigkeit
außerdem dürfen H4 Empfänger nicht einfach mal so ihre Stadt ohne Begründung verlassen. Als Gründe werden z.B. anerkannt ein Vorstellungsgespräch oder auch der Tod eines Familienangehörigen ersten Grades. Gelangt der Betroffene doch irgendwie nach Berlin und das Jobcenter erfährt davon, so muss er mit Kürzungen beim Leistungsbezug rechnen. Die Betroffenen sind also auf die Solidarität der Gesellschaft angewiesen und die ist in diesen Fragen nicht sonderlich hoch. Die Betroffenen sind also hilflos.
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