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Gemeinnützigkeit, Verbandsklage

Grundsätzlich sollte sich eine Gesellschaft fragen, wo wir moralisch stehen, wenn eine gemeinnützige Organisation sich dadurch finanziert, in dem sie anderen schadet. Siehe auch Abmahnungen von Autohändlern. Wer hat solch ein Schummelorganisation zugelassen? Und was hat das überhaupt mit Gemeinnützigkeit zu tun, wenn sich einige wenige am Schaden anderer bereichern. Grundsätzlich gehört das Verbandsklagerecht in Frage gestellt. Hier geht es NICHT um die Pro/Kontra-Debatte Diesel, sondern um die Zulässigkeit des Status der Gemeinnützigkeit.

Quelle:

4.3

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