Erbrecht - Regelung zur Aufhebung von Erbengemeinschaften

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Unterstützende 18 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

18 Unterstützende 18 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

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Prinzipiell ein heeres Ziel, jedoch oft nicht umsetzbar, da manchmal völlig unklare Hinterlassenschaften und laienhafte Testamente eine Bearbeitung innerhalb eines Jahres nicht möglich machen. Dies kann auch bei fachlicher Steuerung kaum gelingen z.B. bei Gebäuden mit Erbpachtverträgen oder Auslandsimmobilien, Kunstsammlungen usw. M.E. müsste eine generelle Grenze von 5 oder besser 10 Jahren als realistische Forderung gestellt werden.

Quelle:

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