Falsche Zielrichtung der Petition
Unabhängig von der hier diskutierten Vergütungsproblematik erhebt sich doch die Frage: Um wieviele schwangere Patientinnen kann sich denn eine Hebamme gleichzeitig kümmern, ohne dass hier in der Betreuung Qualitätsverluste auftreten? Es sei an dieser Stelle nur an die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Leistungserbringung bei (Chef-)Ärzten hingewiesen oder z.B. das Verbot von Parallel-Narkosen in der Anästhesie. Es wäre für alle Beteiligten wahrscheinlich sinnvoller, grundsätzlich eine angemessene Bezahlung der Hebammen bei einem Behandlung-Patienten-Schlüssel von 1:1 hinzuwirken.
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