Ausdruck
Es sollten die rechtlich korrekten Termini benutzt werden: Führerschein > Fahrerlaubnis Fahrtauglichkeit > Fahreignung 50er "Zonen" gibt es nicht, nur 30er "gurken" ist polemisch > schleichen Darüber hinaus ermöglich § 11 FeV jederzeit eine Überprüfung der Kraftfahreignung, sofern Anhaltspunkte vorliegen
Quelle: u. a. FeV, StVO