Ja - aber wer keine Lust hat als Arbeitnehmer die Lohnkosten
des Mindestlohns zu erwirtschaften und kein Bock auf Fleiss und Schule und Studium hat, dem sollte im Gegenzug dann auch das ALG2 gestrichen und duch Lebensmittelgutscheine und ein kostengünstiges Bett im Wohnheim ersetzt werden, wenn seine hohen Ansprüche durch ein Unternehmen und ihn selbst nicht erfüllbar sind. Derjenige kann sich ja einfach selbständig machen und sich selber den von ihm als angemessen empfundenen Unternehmerlohn auszahlen - aber nicht auf Kosten des Steuerzahlers in der sozialen Hängematte schaukeln, einverstanden, lieber Petent?