Wirtschaft

Festlegung der Höchstmenge für Mentholaroma in E-Zigaretten-Liquid nicht unter 2%

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
163 Unterstützende 143 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

163 Unterstützende 143 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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Die Tabakregulierung ist absurd. Tabak, den tödlichsten aller Stoffe lässt man unberührt. Der mobile Liquidverdampfer enthält keinen Tabak und er verbrennt nichts. Er ist in der Tabakregulierung deplatziert. Jegliche weitere willkürliche gesetzliche Modifizierung des Liquidverdampfers innerhalb der Tabakregulierung vergeudet wertvolle Ressourcen und nährt den falschen Eindruck in der Bevölkerung über die angebliche Gefahr des Dampfens für die Gesundheit. Das eine verschlingt Arbeitskraft, Zeit und Geld, das andere schadet obendrein der Verbesserung der Volksgesundheit.

Quelle:

0.0

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Contra

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Menthol, CLP

Menthol ist unbedenklich und nicht CLP-klassifiziert. Somit stellt sich die Frage warum für Menthol ein Grenzwert gesetzlich verankert werden soll, für andere Aromastoffe, von denen einige sehr wohl CLP-klassifiziert sind, aber nicht. Allenfalls könnte man die allgemeine CLP-Grenze von 3 % für H315 und H319 in Betracht ziehen. Die geforderten 2 % sind sachlich nicht zu begründen.

Quelle: Bernd Mayer

1.0

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