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Vor Marktzulassung rechtlich keine Herausgabe möglich

Eine Marktzulassung ist wie der Name sagt die behördliche Zulassung zum Inverkehrbringen eines Medikaments. So lange diese nicht vorliegt, darf zum Schutz der Verbraucher vor Missbrauch und Betrug dieses nicht abgegeben werden. Ausnahme bilden Studienteilnehmer, die aber auch nicht von der Firma "ausgesucht" werden. Da der Wirkstoff noch in den klinischen Studien und damit vor der Marktzulassung ist, darf das Pharmaunternehmen nicht handeln, erst recht nicht wenn Geld angeboten wird und auch eine Person kann die Firma von dieser Pflicht nicht entbinden.

kilde:

4.6

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