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Pflichtaufgabe

Die Verantwortlichkeit für die Erhaltung der Wasserstraßen (ob natürliche oder künstliche spielt dabei keine ausschlaggebende Rolle) ist eindeutig per Gesetz geregelt. Sie ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates bzw. der Länder. Wenn hier Pflichten verletzt und Prioritäten falsch gesetzt werden ist es gut und richtig zu demokratischen Mitteln zu greifen, um den Gesetzgeber an seine originären Aufgaben zu erinnern.

Quelle:

4.6

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