Der Anknüpfungspunkt für den Schulbesuch der Kinder ist eben der Wohnort und das aus gutem Grund. Argumentiert man mit grenzüberschreitendem Zusammenleben könnte man genau so gut verlangen, dass Kinder aus Kreuzlingen in Konstanz oder Konstanzer Kinder in Kreuzlingen zur Schule gehen dürfen. Will man das ernstlich verlangen? Wohl kaum.
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