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Die gottgleiche bayrische Justiz

Wiederaufnahme eines Verfahrens ist noch keine Freilassung! Genau dieses Recht sollte jeder "Einsitzende" erhalten, wenn es ganz offensichtliche Zweifel an der Rechmäßigkeit des Urteils gibt. (Gerade läuft Konstantin: Genug ist nicht genug - ich lass mich nicht belügen, schon Schweigen ist Betrug.... das passt!). Das Landgericht Regensburg räumt ein, dass das Urteil des LG Nbg/Fü von 2006 zwar Mängel aufweise .... Welchen Status hat sich bitte die deutsche Justiz hier gesc haffen? Ich dachte immer nur Gott und der Papst seien unfehlbar? Jetzt ist wohl auch die bayrische Justiz in göttliche Sp

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3.3

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