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Leistungsschutzgesetz

Da das Gesetz in jeder Hinsicht Verlagen ein Monopol auf die gesamte journalistischen Leistungen einräumt, und dabei auch Worte dem Verlag gehören, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Jeder muss jetzt schaun, ob er nicht aus Versehen gleiche Formulierungen benutzt, die ein anderer schon für sich beansprucht. Anwälte und eh schon übermächtige Verlage freuen sich ebenso wie die Regierung Merkel, die damit ein Vorwahlgeschenk an ihre Gönner macht.

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1.7

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