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Eine Strafe des Führerscheinentzuges sollte nicht sein (lassen wir die Thematik Autobahn einmal aus mit unbegrenzter Geschwindigkeit), dass das Übersehen des niedrigeren Verkehrsschildes zum Führerscheinentzug führt. Mein Vorschlag als Grenze ist immer für Führerscheinentzug (Geldstrafe schon) die nächsthöhere Grenze + 21 km/h. Wenn man von 30iger, 50iger, 60iger, 80iger und 100er (den 40iger lassen wir mal aus - das ist eine regionale Erfindung) wäre es ein möglicher Ansatz. Ausserdem muss das Strassenamt ALLES tun, dass man die Schilder auch sieht - malt sie doch zusätzlich auf die Strasse.

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3.0

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