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Betretungsrecht, Naherholung

Weil wir Bürger ein Betretungsrecht des Landschaftsschutzgebiets haben, das direkt aus der Bayerischen Verfassung resultiert. Dieses Betretungsrecht sowie das Recht auf Naherholung wird in unzumutbarer Weise durch das Beweidungsprojekt eingeschränkt da nahezu der gesamte Kern der Wolfzahnau dem Bürger unzugänglich gemacht wird.

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