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wenn Begründungen längern dauern als das Honorar hergibt

Ich habe 1995 eine Praxis übernommen. Damals gab es für die eingehende Untersuchung 2,3x DM 25,30, heute, 25 Jahre später €12,94 (2,3fach). Möchte ich nun auf 3,5 steigern, (€19,68), muss ich eine patientenbezogene Begründung schreiben, die allgemeinverständlich ist. "erhöhter Zeitaufwand" oder "umfangreiches Beschwerdebild" reichen den Versicherungen nicht und die Ansprüche steigen stätig. Für 6,74€ euro also zusätzlich zur nicht kostendeckenden Honorierung noch einen Roman schreiben? Das kann so nicht wahr sein! Die AOK zahlt für die gleiche Leistung ohne wenn und aber 19,98 .

Quelle: www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/goz_vergleich_1988_2012_blzk.pdf/$file/goz_vergleich_1988_2012_blzk.pdf

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